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Mit uns gehen, heißt ihre Füße verstehen
Die Praxis ist gemäß §124 Abs. 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die von ihrem Arzt eine Verordnung erhalten, behandelt und ggf. über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Sauberkeit und Hygiene wird bei uns großgeschrieben. Unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen halte ich einen Hygienestandard, der dem Vertrauen meiner Patienten gerecht wird.