Das Privatrezept
Podologische Leistungen sind ab 01. Juli 2012 umsatzsteuerpflichtig (19%) sofern sie nicht aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen.
Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von 19%. Andernfalls wird die Umsatzsteuer auf die Behandlungskosten aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt.
Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden. Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur Vermeidung von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum.
Alle Behandlungen ohne gültiges Rezept werden als "Wellnessbehandlung" mit 19% Umsatzsteuer belegt.
Gerne stellen wir Ihnen bei bestehendem podologischen Befund eine Behandlungsempfehlung für Ihren Hausarzt aus.